Mindest-Anfrage-Volumen: 5′000 CHF
Sie möchten Positionen unter 5000 CHF kaufen? Kein Problem: Sie sind immer willkommen an unserer Zweigniederlassung in Bern: Zu aktuellen Kursen einkaufen und gleich mitnehmen.
Verkaufsabwicklung
- Sie stellen Ihre Wunschliste an Produkten zusammen und übermitteln uns diese mittels Offert-Anfrage. Damit geben Sie sich der Echtgeld AG
gegenüber zu erkennen - die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Danke. Selbstverständlich dürfen Sie auch allgemeine
Fragen an uns richten, bitte per Email.
- Echtgeld AG antwortet Ihnen schnellstmöglich und offeriert Ihnen telefonisch einen verbindlichen Preis. Handelszeiten Montag bis
Freitag, jeweils von 9 Uhr bis 17 Uhr.
- Echtgeld AG ist der SRO PolyReg unterstellt.
Käufe über 15′000 CHF unterliegen dem GwG (Geldwäschereigesetz) und erfordern eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
- Bei Annahme unserer Offerte erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, welche als Rechnung dient. Diese wird von Ihnen innert 48 Stunden
(zwei Arbeitstage) beglichen.
- Nach Eingang der Zahlung werden die Produkte an die vereinbarte Lieferadresse gesandt. Persönliche Abholung in Bern ist nach Vereinbarung möglich (Portospesen entfallen).
- Wichtig: Es erfolgt kein Versand ins Ausland. Ausländische Kunden können die bestellten Produkte nach Vereinbarung in Bern abholen.
Die ECHTGELD AG unterliegt nicht der DSVGO, da keine Absicht besteht Waren in die EU zu verkaufen.
- Ihre Bestellung wird nach erfolgtem Zahlungseingang per Post oder Werttransport verschickt und ist gegen Verlust/Beschädigung beim
Transport versichert.
Alle Lieferungen erfolgen mit der Schweizer Post oder einer renommierten Schweizer Werttransportfirma zu folgenden Tarifen:
· Postpaket CH + FL
Versicherter Maximalwert: 25′000.00 CHF, bis 10 Kilo Gewicht: 20.00 CHF
· Werttransport CH + FL
Versicherter Maximalwert: 500′000.00 CHF, bis 25 Kilo Gewicht: 120.00 CHF
Geldwäschereigesetz
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor.
Geldwäschereigesetz, GwG

Die Echtgeld AG ist der SRO PolyReg unterstellt. Damit nimmt sie alle ihre Pflichten in Bezug auf die
rechtlichen Verordnungen wahr.
Dies bedeutet für den Kunden: Ab einem Investitionsvolumen von CHF 15′000 verlangt die Echtgeld AG eine Identifizierung Ihrer
natürlichen oder juristischen Kunden. Zugleich werden die wirtschaftlich Berechtigten festgestellt.
Die Echtgeld AG wird beim Verdacht auf unrechtmässig erworbenes Kapital unverzüglich auf jegliche Geschäftsbeziehung verzichten.
Auch können Kunden ohne Angaben von Gründen von der Echtgeld AG abgewiesen werden.